Pfründe — Die Pfründe, Plural Pfründen, auch Präbende (in der Schweiz auch Pfrund, in Norddeutschland auch Pröven) genannt (vom Mittellateinischen praebenda für ‚Unterhalt‘ abgeleitet), bezeichnet ursprünglich eine Schenkung, dann das Einkommen aus einem… … Deutsch Wikipedia
Pfründe, die — Die Pfründe, plur. die n, ein Wort, welches in der Römischen Kirche am üblichsten ist, den Unterhalt zu bezeichnen, welchen jemand auf Lebenszeit aus einer geistlichen Stiftung genießet; ingleichen ein Theil der Kirchengüter, ein geistliches Amt … Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart
Pfründe — 1. Dass zwei Pfründen haben, recht sei, verstehen blos die nicht, welche nur eine haben. – Simrock, 7916. 2. Die fettesten Pfründen erben gern auf den Sohn. Wenn nicht auf den physischen, doch auf den geistigen oder gesinnungsverwandten. Die… … Deutsches Sprichwörter-Lexikon
Pfründe — (Präbende, v. althochd. pruanta, Nahrung, Besoldung, davon das neulat. praebenda, lat. Beneficium), der Inbegriff gewisser Kirchengüter, auf deren Ertrag und Genuß der Inhaber eines bestimmten geistlichen Amtes Anspruch hat, sogen. Pfründerecht.… … Meyers Großes Konversations-Lexikon
Pfründe — (v. lat. Praebenda, s.d.), 1) im katholischen Kirchenrecht so v.w. Beneficium, das für ein kirchliches Amt versicherte Einkommen. Güter u. Grundstücke, aus denen das Einkommen fließt, heißen Pfründegüter; derjenige, welcher eine P. besitzt, heißt … Pierer's Universal-Lexikon
Pfründe — Pfründe: Die Bezeichnung für ein mit Einkünften verbundenes Kirchenamt (mhd. pfrüende, pfruonde »Kirchenamt mit Einkünften; Unterhalt; Nahrung, Lebensmittel«, ahd. pfruonta, pfrovinta »Unterhalt; Nahrung, Lebensmittel; Aufwand«) ist – unter dem… … Das Herkunftswörterbuch
Pfründe — Pfründe, Präbende, vom lat. praebenda, das mit einem Kirchenamte verbundene Einkommen, näher als Canonicats , Kaplanei P. u.s.f. unterschieden. Vom beneficium ecclesiasticum unterscheidet sich die P. nur, insofern letzterer Ausdruck sowohl das… … Herders Conversations-Lexikon
Pfründe — (vom lat. praebenda), im Kirchenrecht die Befugnis zum Bezug der mit einem kirchlichen Amt verbundenen Einkünfte, früher aus der Nutznießung von Grundbesitz, jetzt meist in festem Gehalt; auch das dafür verwaltete Kirchenamt selbst … Kleines Konversations-Lexikon
Pfründe — Sinekure * * * Pfrün|de [ pf̮rʏndə], die; , n (kath. Kirche früher): geistliches Amt und die damit verbundenen Einkünfte (in der katholischen Kirche): eine Pfründe haben; jmdm. eine Pfründe verleihen. * * * Pfrụ̈n|de 〈f. 19〉 1. Einkünfte aus… … Universal-Lexikon
Commende, die — Die Commếnde, plur. die n, aus dem mittlern Lat. Commenda, von commendare, anvertrauen, leihen, in eines Schutz geben. In der Römischen Kirche: 1) eine geistliche Pfründe, so fern der Genuß derselben, und auch die Pfründe selbst, einem Weltlichen … Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart
Abtey, die — Die Abtēy, plur. die en 1) Ein zu einer Prälatur erhobenes Kloster, dessen Vorgesetzter ein Abt ist. 2) Die Pfründe, Würde, das Amt eines Abtes. Eine einträgliche Abtey erhalten. 3) Das Gebieth eines solchen Klosters oder Abtes. 4) Die Wohnung… … Grammatisch-kritisches Wörterbuch der Hochdeutschen Mundart